Frühbehandlung
Normalerweise wird eine kieferorthopädische Behandlung je nach Geschlecht und Entwicklung im Alter von 9 bis 11 Jahren begonnen. Eine Frühbehandlung kann aber bei bestimmten Anomalien schon mit etwa 6 Jahren notwendig werden. Dabei werden Zahn- und Kieferfehlstellungen zum Zeitpunkt des Wechsels der Schneidezähne therapiert um Schäden in der Folge der weiteren Entwicklung zu vermeiden. Sogar im Vorschulalter können ggf. Fehlentwicklungen erkannt und gezielt behandelt werden.
Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie immer einen Termin zur Untersuchung und Beratung vereinbaren. Dies ist mit keinem großen Aufwand verbunden und der Fachmann gibt Ihnen die nötigen Informationen ob überhaupt eine Behandlung notwendig wird und wann ggf. damit begonnen werden sollte. So müssen Sie sich später keine Vorwürfe machen, zu spät etwas unternommen zu haben.
Eine Frühbehandlung wird grundsätzlich mit herausnehmbaren Geräten durchgeführt und ist zeitlich auf maximal 18 Monate begrenzt.
Reguläre Behandlung
Mit dem Beginn des Zahnwechsels im Seitenzahnbereich, also im Alter von etwa 9 bis 11 Jahren, wir normalerweise die reguläre Behandlung begonnen. Dies ist nur bei Kassenpatienten vertraglich vorgeschrieben. Die Behandlungsdauer beträgt bis zu 4 Jahre und kann in schwierigen Fällen auch länger sein.
Erwachsenenbehandlung
Auch bei Erwachsenen kann eine Kieferorthopädische Behandlung durchgeführt werden. Hier sind jedoch Einschränkungen bezüglich des Gebisszustandes und der Kostenübernahme durch den Kostenträger zu berücksichtigen. Sie sollten im Zweifelsfall auf jeden Fall eine Untersuchung und Beratung in Anspruch nehmen.
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